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Europa- und Kommunalwahl

Artikel vom 09.04.2024

Europa- und Kommunalwahl am 09.06.2024

Europawahl

Bei der Europawahl wählen die Bürgerinnen und Bürger der Länder der Europäischen Union die Mitglieder des Europäischen Parlaments (MdEP). Das Europäische Parlament ist die einzige direkt gewählte transnationale Versammlung der Welt. Die Abgeordneten des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der EU-Bürgerinnen und -Bürger auf europäischer Ebene.
 
Informationen zur Europawahl:

https://www.europawahl-bw.de/

Informationen zur Europawahl in leichter Sprache:

https://www.europawahl-bw.de/fileadmin/lpb_hauptportal/pdf/publikationen/wahlen_2024/wahlhilfe_europawahl_2024_bf.pdf

Antrag für Unionsbürger/innen auf Eintragung in das Wählerverzeichnis zur Europawahl:

https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/d975b44c-d57d-439a-b290-7ff6b956ccb4/euwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf

Antrag für Unionsbürger/innen, nicht im Wählerverzeichnis geführt zu werden:

https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/2ee518c3-6d74-4810-9c12-85c87568502f/euwo_anlage-2c_ausfuellbar.pdf

Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis und Wahlscheinantrag für im Ausland lebende Deutsche:

https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/56e4a94b-def6-4953-b97a-a9eec316e2b7/euwo_anlage-2_ausfuellbar.pdf

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 10. Europäischen Parlaments in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man wegen schlechten Sehens die Wahlunterlagen selbst nicht lesen kann?

Für die Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 haben blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte die Möglichkeit zur barrierefreien Teilhabe. Dazu werden von den Blinden- und Sehbehindertenverbänden kostenfrei eine spezielle Stimmzettelschablone und eine vorgelesene Beschreibung des vollständigen Stimmzettelinhalts als aufgesprochene CD-Version zur Verfügung gestellt. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie eine Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122 (Festnetznummer Deutsche Telekom).
Ab Ende April 2024 besteht auch die Möglichkeit, vom Deutschen Blinden- und Seh-behindertenverband e.V. Informationen zu den Stimmzettelinhalten barrierefrei im Internet unter https://www.dbsv.org/wahlen sowie telefonisch unter 0800 00 09 67 10 (gebührenfrei) zu erhalten.



Kommunalwahl

Bei den Kommunalwahlen bestimmen die Wahlberechtigten die Zusammensetzung der Gemeinderäte und Ortschaftsräte in den 1.101 Städten und Gemeinden Baden-Württembergs. Gewählt werden auch die Mitglieder der Kreistage in den 35 Landkreisen sowie der Regionalversammlung des Verbands Region Stuttgart.

Das aktive Wahlrecht (Wahlberechtigung) besitzen

-          Deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger/innen, die am Wahltag
-          das 16. Lebensjahr vollendet haben (letzter Geburtstermin: 09.06.2008),
-          seit mind. drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde/im Landkreis haben,
-          nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
-          im Wählerverzeichnis der Gemeinde geführt werden,
-          oder als Wohnungslose ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Gebiet der jeweiligen Körperschaft (Gemeinde, Landkreis) haben.

Das passive Wahlrecht (Wählbarkeit) besitzen

-          Bürger/innen, die am Wahltag
-          die deutsche Staatsbürgerschaft oder die Staatsbürgerschaft eines EU-Landes besitzen
-          mind. 16 Jahre alt sind (letzter Geburtstermin: 09.06.2008),
-          seit mind. drei Monaten in der betreffenden Gemeinde/Landkreis wohnhaft sind oder nach einem früheren Wegzug innerhalb von drei Jahren wieder in die Gemeinde/den Landkreis zurückgezogen sind
-          und nicht von der Wählbarkeit ausgeschlossen wurden.
 
Informationen zur Kommunalwahl:

https://www.kommunalwahl-bw.de/

Informationen zur Kommunalwahl in leichter Sprache:

https://www.kommunalwahl-bw.de/fileadmin/lpb_hauptportal/pdf/publikationen/wahlen_2024/wahlhilfe_kommunalwahl_2024_bf.pdf

Weitere Informationen

Hinweis

Die Inhalte werden von der Gemeinde Dettingen an der Iller gepflegt. Bei Fragen oder Anregungen bitte an die Gemeinde Dettingen an der Iller wenden.

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